Pages Menu

Gepostet am 2. Jun. 2014 | Keine Kommentare

Culpa Inkasso informiert über Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Culpa Inkasso: Zahlungsmoral im MIttelstand

Culpa Inkasso: Zahlungsmoral im MIttelstand

Stuttgart, Juni 2014. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen, das voraussichtlich im Sommer 2014 in Kraft treten wird. Im Zuge dessen wird auch eine 40-Euro-Mahnpauschale eingeführt. Culpa Inkasso berichtet.

Unternehmen zahlen ihre Rechnungen im Schnitt nach 31 Tagen, staatliche Auftraggeber lassen sich sogar 42 Tage Zeit. Ein im April beschlossener Gesetzesentwurf soll nun zu einer Änderung der Zahlungsmoral beitragen. Mit dem Gesetz wird eine im Februar 2011 verabschiedete EU Zahlungsverzugsrichtlinie des „Small Business Act“ umgesetzt.

Das Gesetz sieht vor, Zahlungsfristen zu reduzieren. Vor allem kleinere Unternehmen können ihre Forderungen so künftig schneller eintreiben und laufen weniger schnell Gefahr, dadurch selbst in Zahlungsverzug zu geraten.

Die neuen Regelungen betreffen Schuldverhältnisse bei Geschäften mit Unternehmen oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite. Ebenso wie Dauerschuldverhältnisse, sofern die Leistungen nach dem 30.06.2015 erbracht wurden. Ist der Schuldner ein Verbraucher, gilt das Gesetz für ihn nicht.

Kürzere Fristen und 40-Euro-Mahnpauschale

Künftig werden Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen erschwert: AGB-Klauseln, die dem Auftraggeber für Überprüfung und Zahlung mehr als 15 bzw. 30 Tage Zeit lassen, werden unwirksam. Wer dennoch längere Fristen festlegen möchte, muss deren Notwendigkeit nachweisen. Unternehmen haben außerdem die Möglichkeit, gegen Vertragsvereinbarungen zu klagen, die mit den neuen Bestimmungen nicht konform gehen.

Mit dem Gesetz wird auch eine 40-Euro-Mahnpauschale eingeführt. Das bedeutet, dass Auftragnehmer ihren Kunden bei Zahlungsverzug pauschal 40 Euro in Rechnung stellen können – unabhängig von der Rechnungshöhe. Gegebenenfalls kann der Betrag auch erhöht werden, falls nachweisbar Mehrkosten entstanden sind. Zudem wird der Verzugszins von acht auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz erhöht.

Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen

Culpa Inkasso begrüßt den Gesetzesentwurf, der vor allem für kleinere Unternehmen und Selbständige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Forderungen bedeutet. Allerdings müssen KMU auch verstärkt darauf achten, nicht selbst in Zahlungsverzug zu geraten.

Vor allem kleinere Forderungen wurden in der Vergangenheit gerne abgeschrieben, weil sich der Aufwand der Eintreibung nicht gelohnt hätte. Doch häufen sich diese „Minibeträge“, kann das gerade für kleine Unternehmen schnell zur Existenzbedrohung werden.

Es ist davon auszugehen, dass das neue Gesetz insbesondere bei kleineren Rechnungsbeträgen zu einer besseren Zahlungsmoral führen wird.

Kontakt:

Culpa Inkasso GmbH
Frau Karin Matzka-Dede
Schockenriedstraße 8b
70565 Stuttgart

Tel.: 07 11 – 93 308 300
Fax: 07 11 – 93 308 308

E-Mail: vertrieb@culpa-inkasso.de
Internet: www.culpa-inkasso.de


Katgeorie: Pressebereich
Schlagwörter: ,